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Ja. Zuständig ist das kantonale Arbeitsinspektorat. Es setzt die Kontrolle des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz durch. Dort können Sie sich melden, wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihr Betrieb gegen das Arbeitsgesetz verstösst. Sie können darum bitten, dass die Anzeige vertraulich behandelt wird. Die Adresse des kantonalen Arbeitsinspektorats finden Sie unter Arbeitsinspektorat.ch.
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