Ja. Zwar haben Käufer laut Gesetz Anspruch auf zwei Jahre Garantie bei Waren. Das gilt jedoch nur, wenn jemand die Ware zum privaten Gebrauch erwirbt. Bei einem Kauf fürs Geschäft hingegen darf die gesetz­liche Garantie im Kaufvertrag beliebig verkürzt werden. Die einjährige Garantie war in Ihrem Fall also zulässig.