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17.06.2020
Ja. Ausbildungszulagen gibt es nicht nur während der Erstausbildung, sondern auch für Weiterbildungen, Zusatz- oder Zweitausbildungen. Sie erhalten die Zulagen also auch während der Zweitausbildung Ihrer Tochter – längstens jedoch, bis sie 25-jährig wird. Keine Zulagen gibt es für Kinder, die zur Hauptsache erwerbstätig sind und sich nur nebenbei weiterbilden. Oder für Kinder, die selber mehr als 2350 Franken pro Monat verdienen.
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