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23.04.2020
Ja. Die Eltern erhalten schon im Geburtsmonat die volle Kinderzulage. Der Anspruch auf eine Ausbildungszulage entsteht aber erst ab Februar 2035 – also dem Monat, der auf den 16. Geburtstag Ihrer Tochter folgt.
Ja. Die Eltern erhalten schon im Geburtsmonat die volle Kinderzulage. Der Anspruch auf eine Ausbildungszulage entsteht aber erst ab Februar 2035 – also dem Monat, der auf den 16. Geburtstag Ihrer Tochter folgt.
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