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12.11.2019
Ja. Ein Konkurrenzverbot besteht weiterhin, auch wenn Sie ins Rentenalter kommen. Das Verbot ist aber nur dann verbindlich, wenn Sie Einblick in den Kundenkreis oder in Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse hatten und die Verwendung dieser Kenntnisse Ihren Arbeitgeber erheblich schädigen könnte. Das Verbot muss zeitlich befristet und geografisch beschränkt sein. Zudem muss es sich auf die Branche beschränken, in der das Unternehmen aktiv ist.
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