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16.06.2020
Nein. Die Bestimmungen auf der Website des Vermieters sind nicht verbindlich. Massgebend ist, was bei Vertragsabschluss vereinbart worden ist. Da diesbezüglich nichts abgemacht wurde, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen und -termine.
Gemäss Gesetz können Sie die Garage mit einer Frist von zwei Wochen auf das Ende einer einmonatigen Mietdauer kündigen.
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