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K-Tipp 02/2023
31.01.2023
Letzte Aktualisierung:
06.02.2023
06.02.2023
Nein. Sie haben mit den Eigentümern der Möbel sogenannte Hinterlegungsverträge abgeschlossen. In solchen Fällen gilt: Wurden keine Kündigungsfristen und -termine vereinbart, kann man die Verträge per sofort kündigen und verlangen, dass die Möbel innert einer angemessenen Frist abgeholt werden.
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