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17.06.2020
Nein. Eine Kündigung muss klar und eindeutig erfolgen. Das blosse Äussern einer Absicht reicht nicht. In der Praxis wurde in einem konkreten Fall sogar die Aussage «Jetzt muss ich Sie entlassen!» als ungenügend betrachtet. Entscheidend ist, wie Ihr Chef Ihre Aussage verstehen konnte. Da er versuchte, Sie aufzumuntern, ist er nicht von einer Kündigung ausgegangen.
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