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06.02.2023
Nein. Das Gesetz kennt keinen Teuerungsausgleich. Sie hätten deshalb nur dann einen Anspruch, wenn er aus Ihrem Arbeitsvertrag oder einem allenfalls anwendbaren Gesamtarbeitsvertrag hervorginge. Ausnahme: Hat der Arbeitgeber den Teuerungsausgleich seit Jahren ausbezahlt, haben seine Angestellten mit der Zeit einen Anspruch darauf. Dann muss der Betrieb den Zuschlag auch dieses Jahr gewähren.
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