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02.06.2020
Nein. Sie und Ihre Schwester haben Anspruch auf je die Hälfte des Gesamtvermögens Ihrer Mutter. Bis zur Erbteilung gehört Ihnen alles gemeinsam. Im Teilungsvertrag wird geregelt, wer was bekommt. Deshalb müssen Sie sich mit Ihrer Schwester über die Verteilung des Nachlasses einigen.
Wollen Sie die Wohnung allein behalten, müssten Sie Ihre Schwester auszahlen. Finden Sie keine Lösung, können sowohl Sie als auch Ihre Schwester beim Gericht eine Teilungsklage einreichen.
Kommt auch vor Gericht keine Einigung zustande, ordnet der Richter den Verkauf der Wohnung an und verteilt das Geld nach den Erbquoten.
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