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17.06.2020
Ja. Auch als Untermieter einer Wohnung oder eines Geschäftsraums können Sie eine Erstreckung verlangen, wenn Sie für die Suche nach Ersatz mehr Zeit benötigen. Diese Verlängerung – und deren gewünschte Dauer – müssen Sie innert 30 Tagen nach Erhalt der Kündigung bei der Schlichtungsbehörde an Ihrem Wohnort beantragen.
Eine Untermiete kann allerdings nicht über die Dauer des Mietverhältnisses zwischen Vermieter und Hauptmieter hinaus erstreckt werden.
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