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K-Tipp 17/2019
15.10.2019
Nein. Laut Gesetz muss die Wohnung in einem zum vorausgesetzten Gebrauch tauglichen Zustand übergeben werden. In einer Wohnung muss man insbesondere kochen, essen und schlafen können. Ein Internetanschluss ist nicht zwingend notwendig. Er müsste nur dann vorhanden sein, wenn Ihnen der Vermieter im Vertrag auch einen Anschluss zugesichert hätte.
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