Inhalt
K-Tipp 02/2021
26.01.2021
Nein. Geschwister haben keinen Anspruch auf einen Pflichtteil. Diesbezüglich berechtigt sind lediglich der Ehegatte, die Nachkommen und – sofern keine Nachkommen vorhanden sind – die Eltern. Wer nicht verheiratet ist und keine Nachkommen oder noch lebende Eltern hat, kann in seinem Testament also nach Belieben über seinen Nachlass bestimmen.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden