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Nein. Sie können die Mietzinsreduktion auch noch rückwirkend und sogar noch nach Beendigung des Mietverhältnisses vor Gericht einfordern. Betroffene sollten dem Vermieter aber jeweils sofort mitteilen, dass die Baustellenimmissionen stark stören und dass sie eine Herabsetzung des Mietzinses wünschen. Der Anspruch auf eine Reduktion besteht nämlich erst ab dem Zeitpunkt, an dem sie den Mangel mitteilen.
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