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Ja. Anspruch auf Lohn bei Krankheit hat, wer mehr als drei Monate beim gleichen Arbeitgeber gearbeitet hat. Dass Sie noch in der Probezeit sind, ändert daran nichts. Ab dem vierten Monat der Anstellung muss der Arbeitgeber Ihnen bei Krankheit mindestens drei Wochen lang den Lohn zahlen. Während der verlängerten Probezeit sind Sie aber nicht vor einer Kündigung geschützt. Das heisst: Die Stelle könnte innert 7 Tagen gekündigt werden, falls nichts anderes im Vertrag steht. Nach Ablauf des Arbeitsverhältnisses würde keine Lohnzahlungspflicht mehr bestehen.
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