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Nein. Mieter haben kein gesetzliches Vorkaufsrecht. Sie können aber mit dem Vermieter ein Vorkaufsrecht vereinbaren. Ein schriftlicher Vertrag genügt. Ausnahme: Wird darin ein bestimmter Kaufpreis festgelegt, muss der Vertrag notariell beurkundet werden. Ein Vorkaufsrecht darf für höchstens 25 Jahre vereinbart und im Grundbuch vorgemerkt werden.
Ein Muster für einen Vorkaufsrechtsvertrag finden Sie auf www.ktipp.ch/service/mustervertraege/.
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