Nein. Mieter haben kein gesetzliches Vorkaufsrecht. Sie können aber mit dem Vermieter ein Vorkaufsrecht vereinbaren. Ein schriftlicher Vertrag genügt. Ausnahme: Wird darin ein bestimmter Kaufpreis fest­gelegt, muss der Vertrag notariell beurkundet werden. Ein Vorkaufsrecht darf für höchstens 25 Jahre vereinbart und im Grundbuch vorgemerkt werden.

Ein Muster für ­einen Vorkaufsrechtsvertrag finden Sie auf www.ktipp.ch/service/mustervertraege/