Ja. Eine Trennung hat keinen Einfluss auf die gegenseitige Erbberechtigung und den Anspruch auf den Pflichtteil. Ehepartner können sich erst während des Scheidungsverfahrens per Testament den Pflichtteil entziehen. Voraussetzung: Beide Partner reichen beim Gericht ein gemeinsames Scheidungsbegehren ein oder haben mindestens zwei Jahre lang getrennt gelebt.
Klar ist die Situation nach einer Scheidung: Dann entfällt das gegenseitige gesetzliche Erbrecht.
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Vom Testament bis zur Erbteilung: Das Wichtigste über Erbvorbezüge, Ehe- und Erbverträge, Willensvollstrecker und Pflichtteile.
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