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17.06.2020
Nein. Für die Anzahl Taggelder werden grundsätzlich nur die letzten zwei Jahre vor der Anmeldung beim RAV berücksichtigt. Wie lange Sie davor bereits gearbeitet haben, spielt keine Rolle.
Die Zeit, in welcher Sie krank waren, wird als Beitragszeit angerechnet, solange Sie angestellt waren. Damit kommen Sie auf etwas über zwölf Monate Beitragszeit in den letzten zwei Jahren vor der Anmeldung beim RAV. Dies berechtigt zum Bezug von 260 Taggeldern. 400 Taggelder würden Ihnen zustehen, wenn Sie in den letzten zwei Jahren eine Beitragszeit von 18 Monaten oder mehr aufweisen würden.
Tipp: Weitere Infos zu dieser Thematik finden Sie im Internet unter www.treffpunkt-arbeit.ch.
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