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12.11.2019
Nein. In den Ferien haben Angestellte den gleichen Lohn zugut, wie wenn sie arbeiten würden. Zum Ferienlohn gehören neben dem Grundlohn also auch alle Zulagen. Besteht der Lohn – ganz oder nur teilweise – aus Provisionen, berechnet man den Ferienlohn in der Regel anhand der durchschnittlichen Provisionen der letzten zwölf Monate.
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