Inhalt
07.09.2022
Nein. Sie haben mit Ihren Geschwistern die Erbschaft aufgeteilt und den Teilungsvertrag unterzeichnet. Dieser ist definitiv. Das bedeutet: Nach Ihrem Ausscheiden aus der Erbengemeinschaft können Sie keine Ansprüche mehr geltend machen. Sie haben also nichts vom Mehrerlös zugut, den Ihre Geschwister beim Verkauf des Hauses erzielten. Einen Anspruch hätten Sie nur, wenn dies bei Ihrem Austritt aus der Erbengemeinschaft im Teilungsvertrag ausdrücklich vereinbart worden wäre.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden