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06.05.2020
Nein. Angestellte im AHV-Rentenalter sind nicht mehr gegen Arbeitslosigkeit versichert. Sie müssen keine Beiträge mehr an die Arbeitslosenversicherung zahlen und haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das gilt auch für Pensionierte, die ihre AHV-Rente vorbeziehen. Falls Sie keine Arbeit mehr finden und nur schlecht über die Runden kommen, können Sie Ergänzungsleistungen beantragen.
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