Inhalt
Ja. Auch nach einer bloss leichten Parkkollision mit geringem Sachschaden reicht es nicht, nur eine Visitenkarte oder einen Zettel mit Adresse und Telefonnummer zu hinterlassen. Der Unfallverursacher muss den Halter des beschädigten Wagens sofort benachrichtigen und ihm seinen Namen und seine Adresse angeben. Ist das nicht möglich, muss er unverzüglich die Polizei verständigen. Unterlässt er dies, riskiert er eine Busse.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden