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16.06.2020
Nein. Für persönliche Schulden des Ehepartners haftet der andere Ehepartner nicht. Während der Dauer des Zusammenlebens besteht eine solidarische Haftung nur für Verträge, die den laufenden Familienbedarf betreffen, wie etwa Auslagen für Nahrung, Kleidung und Krankenkasse.
Ist der gemeinsame Haushalt wie in Ihrem Fall aufgehoben, gibt es unter den Ehegatten grundsätzlich keine Solidarhaftung mehr.
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