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16.06.2020
Es kommt auf die Statuten an. Für die Schulden eines Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen, falls in den Statuten nichts anderes steht. Anders gesagt: Die Mitglieder haften nur dann für Schulden des Vereins, wenn dies in den Statuten entsprechend geregelt ist. Darin kann die Haftung auf einzelne Mitglieder beschränkt oder auf alle Mitglieder ausgedehnt werden. Auch können die Statuten die Höhe der Haftung genauer definieren.
Bei den im Handelsregister eingetragenen Vereinen wird über persönlich haftende Mitglieder ein Verzeichnis geführt.
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