Inhalt
18.06.2020
Ja. Wie alle Mieter haften auch die Mieter einer Ferienwohnung für die Schäden, die sie an der Wohnung oder am Mobiliar anrichten. Falls Sie eine Privathaftpflichtversicherung besitzen: Melden Sie den kaputten Fernseher an. Derartige Schäden sind in der Regel gedeckt.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden