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11.03.2020
Ja. Eisenbahnunternehmen haften grundsätzlich für die finanziellen Folgen von Verletzungen. Dies auch dann, wenn die Bahn am Vorfall kein Verschulden trifft. Ihre Mutter ist pensioniert und daher über die Krankenkasse gegen Unfälle versichert. Franchise und Selbstbehalt muss sie aber selber zahlen. Für diese ungedeckten Kosten muss die Rhätische Bahn respektive deren Haftpflichtversicherung aufkommen.
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