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12.11.2019
Ja. Ein Beistand hat Anspruch auf eine angemessene Entschädigung und auf die Vergütung seiner Spesen. Zahlen muss der Verbeiständete, sofern er dazu in der Lage ist. Die Erwachsenenschutzbehörde legt die Höhe der Entschädigung fest. Sie berücksichtigt dabei Umfang und Komplexität der Aufgaben sowie die finanzielle Situation des Verbeiständeten.
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Beistand
Weil ein Beistand welcher über das Kreisgericht den Kinder zugeordnet wurde, und nicht Wahrheitsgerecht handelt, Angelegenheiten vertuscht oder Harmonisiert was auch von andern Fachberater bemerkt wurde, möchten wir einen andern Beistand welcher Pflichtbewusst für die Kinder reagiert und handelt. leider ist es nicht einfach einen Beistand zu finden, man bekommt immer wieder der Vermerk zu hören; kommt nicht Besseres nach. Wie , Wo und was kann man unternehmen um einen geeigneten Beistand zu finden. Bringt ein Inserat in der Zeitung Erfolg ? In welcher Zeitung ist empfehlenswert ?