Inhalt
16.06.2020
Nein. Es gilt das Kopfstimmprinzip. Das heisst: Jeder Eigentümer hat eine Stimme – unabhängig davon, wie viele Einheiten er besitzt oder wie gross sein Anteil an Wertquoten ist. Die Wertquote gibt an, welchen Anteil eine Wohneinheit am ganzen Gebäude hat.
Nur bei Beschlüssen, die mit qualifiziertem Mehr gefasst werden, kommt es auf die Wertquoten an. Qualifiziertes Mehr bedeutet, dass nicht nur die Mehrheit der Eigentümer, sondern auch die Mehrheit der Wertquoten erforderlich ist. Dann hat der Eigentümer, der mehrere Einheiten besitzt, nach dem Kopfstimmprinzip zwar weiterhin nur eine Stimme, aber die Wertquoten seiner Einheiten werden zusammengezählt.
Gehört umgekehrt eine Wohneinheit mehreren Personen, dürfen zwar alle an der Versammlung teilnehmen, aber sie haben zusammen nur eine Stimme.
Das Kopfstimmprinzip gilt, solange im Reglement nichts anderes festgehalten ist. Im Reglement könnte beispielsweise stehen, dass jeder Eigentümer einer Stockwerkeigentumseinheit eine Stimme hat.
Das Reglement darf hingegen keine Bestimmungen enthalten, die einzelne Stockwerkeigentümer generell vom Stimmrecht ausschliesst.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden