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K-Tipp 08/2023
25.04.2023
Ja. Laut Gesetz hat jeder Stockwerkeigentümer in der Versammlung der Gemeinschaft eine Stimme –auch wenn er mehrere Wohnungen besitzt. Das gilt immer – ausser wenn das StockwerkeigentümerReglement etwas anderes vorsieht.
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