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17.06.2020
Ja. Häuser, die auf allgemein zugänglichem Grund stehen, dürfen abgebildet werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Werk auf Privatgrund liegt, sofern es mit blossem Auge sichtbar ist. Dies gilt auch für kommerzielle Verwendungen, wie etwa das Betreiben einer Immobilien-Website.
Solange auf dem Foto keine Personen erkennbar oder Innenräume sichtbar sind, liegt keine Verletzung der Privatsphäre vor. Sie müssen das Aufschalten des Bildes deshalb akzeptieren.
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