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K-Tipp 08/2024
24.04.2024
Ja. Eine Vollmacht ist zwar an keine bestimmte Form gebunden und muss normalerweise nicht beglaubigt werden. Bei einer Vollmacht für den Verkauf einer Liegenschaft ist dies jedoch anders: Dafür braucht es die Beglaubigung der Unterschrift. Ihre Mutter kann die Unterschrift bei einem Notar oder bei einer anderen kantonal anerkannten Stelle beglaubigen lassen.
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