Nein. Bei der Heirat behält grundsätzlich jeder Ehegatte seinen bisherigen Namen. Sie und Ihr Freund haben allerdings die Möglichkeit, beim Zivilstandsamt zu wählen, ob Sie einen Ihrer Ledignamen als gemeinsamen Familiennamen tragen wollen. Im Alltag können Sie den Familiennamen nach der Heirat zudem mittels Bindestrich mit dem Ledignamen des anderen Ehegatten ergänzen. Dabei handelt es sich um den sogenannten Allianznamen. Dieser ist jedoch kein amtlicher Name und wird daher auf den Zivilstandsdokumenten nicht vermerkt. Auf Wunsch wird er aber im Pass oder auf der Identitätskarte eingetragen.
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Alles Wichtige über die verschiedenen Formen der Partnerschaft: Was gesetzlich geregelt ist und was Sie selber vereinbaren können.
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