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21.07.2020
Grundsätzlich behält bei der Heirat jeder Partner seinen bisherigen Namen. Haben Sie nach Ihrer Scheidung nicht wieder Ihren Ledignamen angenommen, heissen Sie somit weiterhin wie Ihr Ex-Mann. Ob Ihre künftigen Kinder den Namen Ihres zukünftigen Ehemanns oder Ihren Ledignamen tragen sollen, können Sie frei bestimmen.
Gut zu wissen: Sie und Ihr zukünftiger Mann können auf dem Zivilstandsamt sagen, dass Sie einen der beiden Ledignamen als gemeinsamen Familiennamen tragen wollen. Diesen Namen erhalten dann auch Ihre Kinder.
Übrigens: Nicht mehr möglich ist das Führen von Doppelnamen.
Erlaubt ist aber nach wie vor der sogenannte Allianzname mit Bindestrich. Zwar handelt es sich dabei nicht um einen amtlichen Namen. Trotzdem kann ein Allianzname auf Wunsch im Pass oder auf der Identitätskarte eingetragen werden.
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