Ja. Ein Versicherungsvertrag kann nicht nur vom Versicherten, sondern auch von der Versicherungsgesellschaft auf das Ende der vereinbarten Laufzeit gekündigt werden – in der Regel unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten. Das Kündigungsrecht gilt für alle privaten Versicherungen wie etwa Hausrat-, Privathaftpflicht-, Rechtsschutz-, Auto- und Tierversicherung. Davon ausgenommen sind Zusatzversicherungen der Krankenkassen. Diese Verträge können nur vom Versicherten gekündigt werden.