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Gesundheitstipp 10/2020
07.10.2020
Nein. Kranke Arbeitslose sind zwar nicht vermittlungsfähig, sie erhalten aber weiterhin das volle Taggeld. Pro Krankheitsfall allerdings nur während höchstens 30 Kalendertagen. Insgesamt stehen Ihnen 44 Krankentaggelder zu. Sie müssen Ihre Arbeitsunfähigkeit ab dem vierten Tag mit einem Arztzeugnis belegen und innert einer Woche dem RAV melden.
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