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17.06.2020
Nein. Laut Gesetz kann im Strafbefehlsverfahren nur über eine vom Beschuldigten anerkannte Forderung entschieden werden. Er hat sie aber bestritten. Deshalb müssen Sie Ihre Forderung nun beim Friedensrichteramt einklagen.
Nein. Laut Gesetz kann im Strafbefehlsverfahren nur über eine vom Beschuldigten anerkannte Forderung entschieden werden. Er hat sie aber bestritten. Deshalb müssen Sie Ihre Forderung nun beim Friedensrichteramt einklagen.
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