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18.06.2020
Ja. Bei einem ganz normalen Kauf im Laden beginnt die Garantiefrist mit der Übergabe des erworbenen Gegenstandes an den Käufer.
Beim Internetkauf wird ebenfalls auf die «Übergabe» abgestellt – damit ist der Zeitpunkt der Auslieferung gemeint. Wenn also der Online-Shop festhält, dass die Garantiefrist ab Kaufdatum läuft, so ist damit das Versanddatum gemeint – und das ist gesetzlich korrekt.
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