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K-Tipp 08/2023
25.04.2023
Nein. Sie könnten nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Käufer den Grill trotz Mahnung nicht bezahlt hätte. Tipp: Fordern Sie den Käufer nochmals auf, entweder den Grill bei Ihnen abzuholen oder einer Kaufpreisrückerstattung zuzustimmen.
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