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K-Tipp 07/2023
09.04.2023
Letzte Aktualisierung:
12.04.2023
12.04.2023
Ja. Ladendetektive und Verkaufspersonal dürfen Taschen von Kunden nur mit deren Einverständnis kontrollieren. Nur die Polizei darf eine Person gegen deren Willen kontrollieren. Voraussetzung dafür ist ein konkreter Verdacht, dass jemand eine bestimmte strafbare Handlung begangen hat.
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