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Faktisch ja. Das Besuchsrecht ist zwar juristisch gesehen nicht nur ein Recht, sondern auch eine Pflicht. Kommt Ihr Ex-Mann dieser Pflicht nicht nach, könnten Sie sich an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde wenden. Sie kann Ihren Ex-Mann aber lediglich ermahnen und ihm Weisungen erteilen. Behörden und Gerichte können keine Besuche erzwingen.
Ihr Ex-Mann muss aber zumindest für diejenigen Kosten aufkommen, die bei einer allfälligen Fremdbetreuung Ihres Sohns während der Dauer des Besuchsrechts anfallen.
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