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K-Tipp 13/2021
24.08.2021
Ja, sofern Ihre Mutter beim Verfassen des Testaments urteilsfähig war. Auch betagte Menschen gelten bis zum Beweis des Gegenteils als urteilsfähig. Als Beweismittel kommen unter anderem Zeugenaussagen oder ärztliche Gutachten infrage.
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