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K-Tipp 11/2022
31.05.2022
Letzte Aktualisierung:
02.06.2022
02.06.2022
Ja. Stockwerkeigentümergemeinschaften müssen nicht zwingend einen Revisor haben. Sie können die Jahresrechnung auch selber überprüfen. Als Revisoren kommen einzelne Eigentümer, ein Ausschuss oder eine externe Revisionsstelle infrage.
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