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11.11.2019
Ja. Eine Kündigung muss eindeutig und klar sein. Wird aus dem Schreiben Ihres Arbeitgebers deutlich, dass er Ihnen damit kündigt, ist die Kündigung also gültig. Wenn im Arbeitsvertrag nichts anderes steht, kann man ein Arbeitsverhältnis sogar mündlich kündigen.
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