Inhalt
Gesundheitstipp 11/2019
06.11.2019
Ja, falls in der Vollmacht festgehalten ist, dass sie über den Tod hinaus gilt. In diesem Fall kann die Bank weiterhin Zahlungsaufträge erledigen, die Ihr Sohn unterschrieben hat. Die Bank muss dies aber nicht tun. Sie kann auch beschliessen, nur noch Aufträge der Erbengemeinschaft auszuführen.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden