Nein. Wer schon mehr als drei Monate in einem Betrieb arbeitete oder für länger als drei Monate eingestellt worden ist, hat laut Gesetz Anspruch auf Lohn bei Krankheit. Wie lange genau, hängt von der Dauer des Arbeitsverhältnisses und vom Arbeitsort ab. Eine andere Abmachung im Vertrag ist ungültig. Das heisst: Trotz anderslautender Verträge haben alle Angestellten Anspruch auf das gesetzliche Minimum – auch Stundenlöhner. Dieses liegt im ersten Dienstjahr bei drei Wochen, danach steigt es je nach Anzahl Arbeitsjahre.
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