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K-Tipp 09/2022
03.05.2022
Nein. Kaufverträge über Immobilien werden erst mit der Beurkundung durch einen Notar verbindlich. Beim Bieterverfahren ist deshalb weder der Käufer an ein von ihm abgegebenes Angebot noch der Verkäufer an einen allenfalls erteilten Zuschlag gebunden.
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