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Ja. Laut Gesetz beträgt die Gewährleistungsfrist für gekaufte Waren zwei Jahre. Die Frist darf aber verkürzt werden – allerdings nur dann, wenn Material für Geschäftszwecke gekauft wurde und nicht für den privaten Gebrauch. Das war bei Ihnen der Fall, da Sie das Material für Ihr Ge- schäft kauften. Deshalb durfte die Garantie per Vertrag auf ein Jahr verkürzt werden.
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