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17.06.2020
Nein. Sie können verlangen, dass die Katzenleiter wieder entfernt wird. Die Stockwerkeigentümer hätten diese entweder an der Versammlung oder ausserhalb der Versammlung mit einem Zirkularbeschluss bewilligen müssen. Ein Zirkularbeschluss muss immer schriftlich erfolgen. Ein nur mündlich ausserhalb der Versammlung gefasster Beschluss ist nicht gültig – selbst wenn er einstimmig erfolgte.
Gut zu wissen: Zirkularbeschlüsse sind nur gültig, wenn ihnen ausnahmslos sämtliche im Grundbuch eingetragenen Eigentümer zustimmen.
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Katze
Was genau stört an der Katzenleiter? Vielleicht können Sie sich mit dem Eigentümer über Ihnen einigen. Schlussendlich leidet die Katze, die als ehemalige Freigängerin keinen Ausgang mehr hat.