Inhalt
10.10.2019
Nein. Bei der Miete eines möblierten Zimmers beträgt die Kündigungsfrist zwar zwei Wochen, sofern die Parteien keine längere Frist vereinbart haben.
Doch in Ihrem Fall geht es nicht nur um ein möbliertes Zimmer, sondern auch um die gemeinsamen Räume wie Küche und Wohnzimmer. Daher beträgt die Kündigungsfrist laut Gesetz mindestens drei Monate – gleich wie bei einer normalen Wohnung.
Falls Sie schon wissen, wann Sie aus dem Ausland zurückkehren, können Sie mit dem Untermieter aber einen befristeten Vertrag abschliessen. Dieser endet dann automatisch ohne Kündigung bei Vertragsablauf.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden