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Ja. Bei Beginn oder Ende eines Arbeitsverhältnisses im Laufe eines Monats werden die Kinder- und Ausbildungszulagen nur anteilsmässig für die Tage ausgerichtet, während denen das Arbeitsverhältnis besteht. Die Berechnung des Anspruchs erfolgt so, wie wenn der betreffende Monat 30 Tage hätte. Ihr neuer Arbeitgeber musste Ihnen also lediglich 24/30 der Kinderzulage für einen Monat zahlen.
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